Verordnung
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Art. 52 Prüfung anderer Unterlagen
1 Das IGE fordert den Anmelder auf, heilbare Mängel rechtzeitig abgegebener Prioritätserklärungen oder rechtzeitig eingereichter Prioritätsbelege zu beheben. Kommt der Anmelder der Aufforderung nicht nach, so ist das Prioritätsrecht verwirkt.138 2 Absatz 1 gilt sinngemäss für die Erklärung und den Ausweis über die Ausstellungsimmunität (Art. 44 und 45). 138 Fassung gemäss Ziff. I der V vom 2. Dez. 2016, in Kraft seit 1. Jan. 2017 (AS 2016 4837). |