Verordnung
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Art. 78 Mehrere Einsprüche
Sind gegen dasselbe Patent mehrere Einsprüche eingereicht worden, so vereinigt das IGE die Behandlung der Einsprüche in einem Verfahren. BGE
110 II 315 () from 2. Oktober 1984
Regeste: Patentrecht. Akteneinsicht eines am Einspruchsverfahren nicht beteiligten Dritten; Art. 90 Abs. 3 PatV. Nach der Bekanntmachung des Patentgesuchs im Vorprüfungsverfahren kann ein Dritter auch während des Einspruchs- und des Beschwerdeverfahrens in die Einspruchsakten Einsicht nehmen. |