Verordnung
|
Art. 83 Stellungnahme der Ethikkommission
1 Das IGE kann auf begründeten Antrag einer Partei oder von Amtes wegen eine Stellungnahme der Eidgenössischen Ethikkommission für Biotechnologie im Ausserhumanbereich einholen. 2 Es bringt den Parteien die Stellungnahme der Ethikkommission zur Kenntnis und gibt ihnen Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme. |