Verordnung
über die Erfindungspatente
(Patentverordnung, PatV1)

1Abkürzung eingefügt durch Ziff. I der V vom 25. Okt. 1995, in Kraft seit 1. Jan. 1996 (AS 1995 5164).


Open article in different language:  FR  |  IT
Art. 80 Beantwortung des Einspruchs

Das IGE stellt den Ein­spruch dem Pa­tent­in­ha­ber zu und for­dert ihn auf, da­zu Stel­lung zu neh­men und ge­ge­be­nen­falls ge­än­der­te Un­ter­la­gen ein­zu­rei­chen. Es räumt ihm ei­ne an­ge­mes­se­ne Frist ein.

Diese Seite ist durch reCAPTCHA geschützt und die Google Datenschutzrichtlinie und Nutzungsbedingungen gelten.

Feedback
Laden