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Art. 29 Räumliche Anforderungen
1 Mindestens 12 Monate der praktischen Tätigkeit müssen auf Vollzeitbasis bei einer Aufsichtsperson mit Geschäftsniederlassung in der Schweiz absolviert werden. 2 Eine beaufsichtigte Ausübung der patentanwaltlichen Tätigkeit im Ausland wird anerkannt, wenn sie mindestens während 18 Monaten auf Vollzeitbasis ausgeübt wurde und wenn die Kandidatin oder der Kandidat dadurch:
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