Verordnung
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Art. 14 Bewilligungsgesuch
1 Das Gesuch muss alle sachdienlichen, mindestens aber folgende Angaben enthalten:
2 Ist der Träger des Heims eine juristische Person, so sind die Statuten beizulegen und die Organe bekanntzugeben. 3 Die Behörde kann Belege und weitere sachdienliche Auskünfte verlangen. 38 Fassung gemäss Anhang 10 Ziff. II 9 der Strafregisterverordnung vom 19. Okt. 2022, in Kraft seit 23. Jan. 2023 (AS 2022 698). |