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Bundesgesetz
über die Personenbeförderung
(Personenbeförderungsgesetz, PBG)

1 Anhang 1 des BG vom 20. März 2009 über die Bahnreform 2 (AS 2009 5597)

Art. 39 Streitigkeiten

Er­ge­ben sich aus den Ar­ti­keln 35–38 Strei­tig­kei­ten, so er­lässt das BAV nach An­hö­rung des Un­ter­neh­mens die nö­ti­gen Ver­fü­gun­gen.