Postgesetz
(PG)

vom 17. Dezember 2010 (Stand am 1. Januar 2012)


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Art. 3 Evaluationsbericht

1 Der Bun­des­rat über­prüft pe­ri­odisch die Wirk­sam­keit die­ses Ge­set­zes. Er prüft ins­be­son­de­re:

a.
die Zweck­mäs­sig­keit, die Wirk­sam­keit und die Wirt­schaft­lich­keit der Grund­ver­sor­gung mit Post­diens­ten und mit Dienst­leis­tun­gen des Zah­lungs­ver­kehrs;
b.
die Zweck­mäs­sig­keit, Wirk­sam­keit und Wirt­schaft­lich­keit der Auf­ga­ben der Post­kom­mis­si­on (Post­Com).

2 Er er­stat­tet der Bun­des­ver­samm­lung al­le vier Jah­re Be­richt. Falls er­for­der­lich, schlägt er im Be­richt An­pas­sun­gen vor.

BGE

110 IA 205 () from 18. Dezember 1984
Regeste: Gemeindeautonomie. Erschliessungsbeiträge; Kostenverteilschlüssel. 1. Autonomie der Bündner Gemeinden auf dem Gebiet der Erhebung von Erschliessungsabgaben (E. 2b). 2. Verletzung der Gemeindeautonomie a) durch Überschreitung der Prüfungsbefugnis durch die kantonale Behörde (E. 4b und c); b) durch sachlich nicht haltbare Änderung eines Kostenverteilschlüssels (E. 5).

129 III 35 () from 7. Mai 2002
Regeste: Verpflichtung der Post zur Beförderung von nicht abonnierten Zeitungen (Art. 35 BV; Art. 2-4, 9 und 15 PG; Art. 1 OR). Die Beförderung von nicht abonnierten Zeitungen zählt nicht zu der von der Post obligatorisch zu erbringenden Grundversorgung (Universaldienst, Art. 2-4 und 15 PG), sondern gehört zu den Dienstleistungen, welche die Post erbringen kann, grundsätzlich aber nicht erbringen muss (Wettbewerbsdienst, Art. 9 PG; E. 4). Im Bereich der Wettbewerbsdienste ist die Post gleich zu behandeln wie ihre private Konkurrenz. Eine spezielle Grundrechtsbindung der Post, aus welcher eine Beförderungspflicht abgeleitet werden könnte, ist zu verneinen (E. 5). Eine privatrechtliche Kontrahierungspflicht kann sich ausnahmsweise aus dem Verbot des Verstosses gegen die guten Sitten ergeben. Im vorliegenden Fall ist eine Kontrahierungspflicht auf dieser Grundlage zu bejahen (E. 6).

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