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Art. 1 Gegenstand und Zweck
1 Dieses Gesetz regelt:
2 Es bezweckt, dass der Bevölkerung und der Wirtschaft vielfältige, preiswerte und qualitativ hochstehende Postdienste sowie die Grundversorgung mit Dienstleistungen des Zahlungsverkehrs angeboten werden. 3 Es soll insbesondere:
BGE
110 IA 205 () from 18. Dezember 1984
Regeste: Gemeindeautonomie. Erschliessungsbeiträge; Kostenverteilschlüssel. 1. Autonomie der Bündner Gemeinden auf dem Gebiet der Erhebung von Erschliessungsabgaben (E. 2b). 2. Verletzung der Gemeindeautonomie a) durch Überschreitung der Prüfungsbefugnis durch die kantonale Behörde (E. 4b und c); b) durch sachlich nicht haltbare Änderung eines Kostenverteilschlüssels (E. 5). |