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Verordnung über den Schutz von Pflanzen vor besonders gefährlichen Schadorganismen (Pflanzengesundheitsverordnung, PGesV)
vom 31. Oktober 2018 (Stand am 1. Januar 2022)
Art. 5Potenzielle Quarantäneorganismen
1 Ein potenzieller Quarantäneorganismus ist ein besonders gefährlicher Schadorganismus, bei dem abzuklären ist, ob er die Kriterien nach Anhang 1 Ziffer 1 erfüllt.
2 Das zuständige Bundesamt legt die potenziellen Quarantäneorganismen fest.