Verordnung
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Art. 5 Potenzielle Quarantäneorganismen
1 Ein potenzieller Quarantäneorganismus ist ein besonders gefährlicher Schadorganismus, bei dem abzuklären ist, ob er die Kriterien nach Anhang 1 Ziffer 1 erfüllt. 2 Das zuständige Bundesamt legt die potenziellen Quarantäneorganismen fest. |