Art. 4 Diplomatische Missionen und ständige Missionen oder andere Vertretungen bei zwischenstaatlichen Organisationen
1 Die folgenden Mitglieder diplomatischer Missionen sowie ständiger Missionen oder anderer Vertretungen bei zwischenstaatlichen Organisationen sind berechtigt, private Hausangestellte einzustellen, sofern sie in der Schweiz ansässig sind und eine entsprechende, vom EDA ausgestellte Legitimationskarte besitzen:
2 Personen nach Absatz 1, die die schweizerische Staatsangehörigkeit oder eine Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung gemäss AIG besitzen, sind nicht berechtigt, private Hausangestellte einzustellen, die im Besitz einer Legitimationskarte sind. |