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Art. 9 Konformitätserklärung
1 Die Konformitätserklärung bescheinigt, dass:
2 Die Konformitätserklärung wird vom Hersteller oder von seinem in der Schweiz niedergelassenen Vertreter ausgestellt. 3 Fällt das Produkt unter mehrere Regelungen, die eine Konformitätsbewertung verlangen, so kann eine einzige Konformitätserklärung ausgestellt werden. |