Verordnung
über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln
(Pflanzenschutzmittelverordnung, PSMV)

vom 12. Mai 2010 (Stand am 1. Januar 2022)


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Art. 12 Bereits in Verkehr gebrachte Safener und Synergisten

Das EDI kann ein Ar­beits­pro­gramm für die schritt­wei­se Über­prü­fung der Syn­er­gis­ten und Sa­fe­ner, die sich zum Zeit­punkt des In­kraft­tre­tens die­ser Ver­ord­nung in Ver­kehr be­fin­den, fest­le­gen. Es be­rück­sich­tigt da­bei das Über­prü­fungs­pro­gramm der EU.

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