Verordnung
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Art. 10c Begehren
1 Begehren um Genehmigung eines Grundstoffs können von jeder Person bei der Zulassungsstelle eingereicht werden. 2 Das Begehren muss folgende Dokumente enthalten:
3 Die Zulassungsstelle holt die Stellungnahme der Beurteilungsstellen ein. |