Pflanzenschutzmittelverordnung
(PSMV)


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Art. 108 Gesuche um Bewilligungen

1 Ge­su­che um ei­ne Be­wil­li­gung für die Durch­füh­rung von Ver­su­chen zu For­schungs- und Ent­wick­lungs­zwe­cken sind an die Zu­las­sungs­stel­le zu rich­ten.

2 Das Ge­such muss ein Dos­sier ent­hal­ten, das al­le ver­füg­ba­ren Da­ten zur Be­wer­tung der mög­li­chen Aus­wir­kun­gen auf die Ge­sund­heit von Mensch und Tier so­wie auf die Um­welt ent­hält.

3 Ge­su­che um ei­ne ge­ne­rel­le Be­wil­li­gung müs­sen zu­dem den Nach­weis er­brin­gen, dass die Ge­such­stel­le­rin für die Durch­füh­rung sol­cher Ver­su­che über die nö­ti­gen Kennt­nis­se und die nö­ti­ge Er­fah­rung ver­fügt.

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