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Art. 108 Gesuche um Bewilligungen
1 Gesuche um eine Bewilligung für die Durchführung von Versuchen zu Forschungs- und Entwicklungszwecken sind an die Zulassungsstelle zu richten. 2 Das Gesuch muss ein Dossier enthalten, das alle verfügbaren Daten zur Bewertung der möglichen Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch und Tier sowie auf die Umwelt enthält. 3 Gesuche um eine generelle Bewilligung müssen zudem den Nachweis erbringen, dass die Gesuchstellerin für die Durchführung solcher Versuche über die nötigen Kenntnisse und die nötige Erfahrung verfügt. |
