Pflanzenschutzmittelverordnung
(PSMV)


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Art. 110 Versuche mit gentechnisch veränderten oder pathogenen Organismen sowie mit gebietsfremden wirbellosen Kleintieren

Auf die Durch­füh­rung von Ver­su­chen mit gen­tech­nisch ver­än­der­ten oder pa­tho­ge­nen Or­ga­nis­men und von Ver­su­chen mit ge­biets­frem­den wir­bel­lo­sen Klein­tie­ren sind die FrSV58 und die Ein­sch­lies­sungs­ver­ord­nung vom 9. Mai 201259 an­wend­bar.

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