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Art. 116 Liste von Wirkstoffen, die in Grundwasserzonen und Karstgebieten nicht verwendet werden dürfen
Die Zulassungsstelle veröffentlicht eine Liste von Wirkstoffen, die in den Zonen S2 und Sh von Grundwasserschutzzonen nach Anhang 4 Ziffern 123 und 125 GschV65 und Karstgebieten nicht verwendet werden dürfen. |
