Art. 119 Inhalt des Informationssystems
Das Informationssystem enthält folgende Daten: - a.
- zur Zulassung von Pflanzenschutzmitteln sowie zur Erneuerung oder Überprüfung der Zulassung:
- 1.
- Angaben nach den Artikeln 22 und 96,
- 2.
- Angaben zur Beurteilung der Gesuche,
- 3.
- Angaben zum Inhalt der Zulassung nach Artikel 14,
- 4.
- Angaben zur Überprüfung und zur Erneuerung der Zulassung;
- b.
- zur Zulassung von Pflanzenschutzmitteln aus EU-Mitgliedstaaten (Art. 49): Angaben zur Zulassungsinhaberin des Referenzprodukts;
- c.
- zur Verkaufserlaubnis: Angaben zur Inhaberin der Verkaufserlaubnis und zur Zulassungsinhaberin;
- d.
- zu den Verkaufsmengen von Pflanzenschutzmitteln: Angaben zu den verkauften Mengen pro Produkt und Jahr durch die Zulassungsinhaberinnen und die Inhaberinnen einer Verkaufserlaubnis oder einer GEB.
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