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Art. 124 Rechte der betroffenen Personen
Die Rechte der Personen, deren Daten im Informationssystem bearbeitet werden, insbesondere das Recht auf Auskunft über ihre Daten, auf Berichtigung oder Vernichtung von Daten sowie über die Beschaffung von Daten, richten sich nach dem Datenschutzgesetz vom 25. September 202066. |
