Pflanzenschutzmittelverordnung
(PSMV)


Open article in different language:  FR  |  IT
Art. 20 Zulassung von Pflanzenschutzmitteln für die nichtberufliche Verwendung

Ein Pflan­zen­schutz­mit­tel wird für die nicht­be­ruf­li­che Ver­wen­dung zu­ge­las­sen, wenn es zu­sätz­lich zu den Vor­aus­set­zun­gen nach Ar­ti­kel 10 je­ne nach An­hang 2 er­füllt.

Diese Seite ist durch reCAPTCHA geschützt und die Google Datenschutzrichtlinie und Nutzungsbedingungen gelten.

Feedback
Laden