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Art. 22 Gesuch um Zulassung, um Erweiterung oder um Änderung einer Zulassung
1 Gesuche um Zulassung eines Pflanzenschutzmittels sowie Gesuche um Erweiterung oder um Änderung einer bestehenden Zulassung sind bei der Zulassungsstelle einzureichen. 2 Das Gesuch muss enthalten:
3 Die Zulassungsstelle kann von der Gesuchstellerin weitere Unterlagen sowie Proben des Pflanzenschutzmittels und der Standardsubstanzen seiner Bestandteile verlangen. |
