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Art. 3 Geltungsbereich
1 Diese Verordnung gilt für Produkte, die aus Wirkstoffen, Safenern, Synergisten oder Beistoffen bestehen oder diese enthalten und zu einem der folgenden Zwecke bestimmt sind (Pflanzenschutzmittel):
2 Sie gilt nicht für Produkte:
3Sie gilt für Nützlinge, die zu einem der Zwecke nach Absatz 1 eingesetzt werden können. |
