Pflanzenschutzmittelverordnung
(PSMV)


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Art. 31 Sprache des Gesuchs sowie Format und Struktur

1 Das Ge­such muss in ei­ner Amtss­pra­che des Bun­des oder in Eng­lisch ab­ge­fasst sein.

2 Be­trifft es ein Pflan­zen­schutz­mit­tel, das aus gen­tech­nisch ver­än­der­ten oder pa­tho­ge­nen Or­ga­nis­men be­steht oder sol­che ent­hält, so muss die Zu­sam­men­fas­sung des Ge­suchs in ei­ner Amtss­pra­che ab­ge­fasst sein.

3 Das Ge­such muss über das In­for­ma­ti­ons­sys­tem nach dem 9. Ti­tel bei der Zu­las­sungs­stel­le ein­ge­reicht wer­den.

4 Die Zu­las­sungs­stel­le kann Vor­ga­ben zum For­mat und zur Struk­tur des Ge­suchs ma­chen.

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