Pflanzenschutzmittelverordnung
(PSMV)


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Art. 32 Ersuchen um vertrauliche Behandlung und um Berichtsschutz

1 Die Ge­such­stel­le­rin kann im Ge­such dar­um er­su­chen, dass be­stimm­te In­for­ma­tio­nen, ein­sch­liess­lich be­stimm­ter Tei­le des Dos­siers nach den Ar­ti­keln 26–29, ver­trau­lich be­han­delt wer­den; die­se In­for­ma­tio­nen sind ge­son­dert ein­zu­rei­chen.

2 Sie kann zu­dem für die mit dem Ge­such ein­ge­reich­ten Ver­suchs- und Stu­dien­be­rich­te einen Be­richts­schutz­an­spruch an­mel­den.

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