Pflanzenschutzmittelverordnung
(PSMV)

Art. 41 Änderung der Zulassung

Die Zu­las­sungs­stel­le än­dert die Zu­las­sung, wenn dies er­for­der­lich ist auf­grund:

a.
der Prü­fung ei­nes Ge­suchs der Zu­las­sungs­in­ha­be­rin um Er­wei­te­rung oder um Än­de­rung der Zu­las­sung;
b.
ei­ner Mel­dung nach Ar­ti­kel 85; oder
c.
ei­ner Über­prü­fung nach Ar­ti­kel 40.

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