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Art. 48 Gesuch um Zulassung
1 Gesuche um Zulassung eines in einem EU-Mitgliedstaat zugelassenen Pflanzenschutzmittels, das einem Referenzprodukt entspricht, sind bei der Zulassungsstelle einzureichen. 2 Das Gesuch muss enthalten:
3 Die Zulassungsstelle kann zusätzliche Angaben verlangen, sofern dies für den Entscheid über die Zulassung des Pflanzenschutzmittels erforderlich ist. |
