Art. 50 Inhalt der Liste
Die Liste der nach Artikel 49 zugelassenen Pflanzenschutzmittel enthält insbesondere folgende Angaben: - a.
- den EU-Mitgliedstaat, in welchem das Pflanzenschutzmittels zugelassen ist;
- b.
- den Handelsnamen, unter dem das im betreffenden EU-Mitgliedstaat zugelassene Pflanzenschutzmittel in Verkehr gebracht werden darf;
- c.
- den Namen der Inhaberin der Zulassung im betreffenden EU-Mitgliedstaat;
- d.
- Angaben zu den zulässigen Verwendungen des Pflanzenschutzmittels und zu den Bedingungen und Einschränkungen, die an diese Verwendungen geknüpft sind;
- e.
- die Vorschriften über die Lagerung und die Entsorgung;
- f.
- die Bezeichnung aller im Pflanzenschutzmittel enthaltenen Wirkstoffe, Safener und Synergisten und deren Gehalt, ausgedrückt in metrischen Einheiten;
- g.
- den Formulierungstyp;
- h.
- die eidgenössische Zulassungsnummer des Pflanzenschutzmittels;
- i.
- gegebenenfalls die im betreffenden EU-Mitgliedsstaat zugeteilte Zulassungsnummer.
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