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Pflanzenschutzmittelverordnung (PSMV)
Art. 63Dauer des Berichtsschutzes bei der ersten Zulassung
Der Berichtsschutz für Versuchs- und Studienberichte beträgt ab Erteilung der ersten Zulassung 10 Jahre. Für Pflanzenschutzmittel mit geringem Risiko beträgt er 13 Jahre.