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Pflanzenschutzmittelverordnung
(PSMV)

Art. 63 Dauer des Berichtsschutzes bei der ersten Zulassung

Der Be­richts­schutz für Ver­suchs- und Stu­dien­be­rich­te be­trägt ab Er­tei­lung der ers­ten Zu­las­sung 10 Jah­re. Für Pflan­zen­schutz­mit­tel mit ge­rin­gem Ri­si­ko be­trägt er 13 Jah­re.