Pflanzenschutzmittelverordnung
(PSMV)


Open article in different language:  FR  |  IT
Art. 79 Geräte für das Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln

Für das Aus­brin­gen von Pflan­zen­schutz­mit­teln dür­fen nur Ge­rä­te ein­ge­setzt wer­den, die ein fach­ge­rech­tes und ge­ziel­tes Aus­brin­gen er­mög­li­chen.

Diese Seite ist durch reCAPTCHA geschützt und die Google Datenschutzrichtlinie und Nutzungsbedingungen gelten.

Feedback
Laden