Pflanzenschutzmittelverordnung
(PSMV)


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Art. 96 Gesuch um Genehmigung

1 Das Ge­such um Ge­neh­mi­gung ei­nes Nütz­lings muss über das In­for­ma­ti­ons­sys­tem nach dem 9. Ti­tel bei der Zu­las­sungs­stel­le ein­ge­reicht wer­den.

2 Es muss ein Dos­sier nach An­hang 8 ent­hal­ten. Wird ein Teil des Dos­siers nicht ein­ge­reicht, so muss dies im Ge­such wis­sen­schaft­lich fun­diert be­grün­det wer­den.

3 Ist der Nütz­ling, des­sen Ge­neh­mi­gung be­an­tragt wird, ein gen­tech­nisch ver­än­der­ter Or­ga­nis­mus, so gel­ten für den In­halt des Dos­siers zu­sätz­lich zu den Ar­ti­keln 26, 27 und 28 der vor­lie­gen­den Ver­ord­nung die An­for­de­run­gen nach den Ar­ti­keln 28 und 34 Ab­satz 2 FrSV55.

4 Das Ge­such muss in ei­ner Amtss­pra­che des Bun­des oder in Eng­lisch ab­ge­fasst sein. Be­trifft das Ge­such einen gen­tech­nisch ver­än­der­ten oder pa­tho­ge­nen Or­ga­nis­mus, so müs­sen die Un­ter­la­gen ei­ne Zu­sam­men­fas­sung des Ge­suchs in ei­ner Amtss­pra­che ent­hal­ten.

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