Verordnung
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Art. 47 Bezug von Daten zum Eigengebrauch
Die unentgeltliche Konsultation der Publikationsplattform nach Artikel 19 Absatz 1 PublG umfasst auch das Herunterladen der Texte zum Eigengebrauch. Als Eigengebrauch gilt auch die Zitierung oder Kommentierung der Texte in wissenschaftlichen Arbeiten oder Veröffentlichungen. |
