Artikel, Notizen und Markierungen werden geladen... Bitte um etwas Geduld.
Verordnung über die Sammlungen des Bundesrechts und das Bundesblatt (Publikationsverordnung, PublV)
vom 7. Oktober 2015 (Stand am 1. Juli 2022)
Art. 5Geltungsbereiche multilateraler völkerrechtlicher Verträge sowie Vorbehalte, Erklärungen, Einwendungen und Mitteilungen zu solchen Verträgen
1 Zusammen mit der erstmaligen Veröffentlichung eines multilateralen völkerrechtlichen Vertrags wird auch dessen Geltungsbereich in der AS veröffentlicht. Nach fünf erfolgten Änderungen des Geltungsbereichs, spätestens aber drei Jahre nach der ersten nicht veröffentlichten Änderung werden die Änderungen veröffentlicht.
2 Die Vorbehalte, Erklärungen und Mitteilungen der Schweiz werden in der AS veröffentlicht.
3 Die Vorbehalte, Erklärungen, Einwendungen und Mitteilungen anderer Vertragsparteien sowie die Einwendungen der Schweiz werden nur in der Liste der Geltungsbereiche gekennzeichnet. Dabei wird eine Stelle angegeben, bei der die entsprechenden Texte bezogen oder eingesehen werden können.