Verordnung des ETH-Rates
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Art. 16 Arbeitsvertrag
(Art. 8 BPG) 1 Das Arbeitsverhältnis entsteht mit der Unterzeichnung des Arbeitsvertrages durch die zuständige Stelle und die anzustellende Person. 2 Im Arbeitsvertrag sind mindestens zu regeln:
3 Zusätzlich zum Arbeitsvertrag erhalten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine Stellenbeschreibung. |