Verordnung
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Art. 3 Berechnung von Dienst- oder Anstellungsjahren
Für die Berechung der Anzahl Dienst- oder Anstellungsjahre zählen unabhängig vom Beschäftigungsgrad die ununterbrochene Anstellungsdauer bei der TVS ohne unbezahlte Urlaube von mehr als einem Monat. Praktika oder Traineeprogramme werden bei der Berechnung der Dauer nicht berücksichtigt. |