Drucken
Artikel, Notizen und Markierungen werden geladen... Bitte um etwas Geduld.

Verordnung des EFD
über die Quellensteuer bei der direkten Bundessteuer
(Quellensteuerverordnung, QStV)

Art. 26 Änderung eines anderen Erlasses

18

18 Die Än­de­rung kann un­ter AS 2018 1829kon­sul­tiert wer­den.