Verordnung des EFD
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Art. 4 Ordentliche Veranlagung bei Vergütungen aus dem Ausland
1 Erhält eine steuerpflichtige Person die Vergütungen von einem nicht in der Schweiz ansässigen Schuldner der steuerbaren Leistung, so wird sie im ordentlichen Verfahren veranlagt. 2 Sie wird jedoch in der Schweiz an der Quelle besteuert, wenn:
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