Verordnung des EDI
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Art. 31 Meldung
1 Die Fachfirma, die nach Artikel 9 Buchstabe g StSV für die Durchführung qualitätssichernder Massnahmen autorisiert wurde, meldet dem BAG die Durchführung und das Resultat der Prüfungen und der Strahlenschutz-Nachkontrollen. 2 Das BAG legt Umfang, Form und Inhalt der Meldung fest. |
