Verordnung
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Art. 9 Führungsstruktur
1 Ein Revisionsunternehmen verfügt über eine genügende Führungsstruktur zur Überwachung der einzelnen Mandate, wenn es:
2 ...15 15 Aufgehoben durch Ziff. I der V vom 23. Aug. 2017, mit Wirkung seit 1. Okt. 2017 (AS 20174863). |