Verordnung
über die Ausstellung von Reisedokumenten
für ausländische Personen
(RDV)


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Art. 31 Aufhebung und Änderung bisherigen Rechts

1 Die Ver­ord­nung vom 20. Ja­nu­ar 201048 über die Aus­stel­lung von Rei­se­do­ku­men­ten für aus­län­di­sche Per­so­nen wird auf­ge­ho­ben.

2 Die Än­de­rung bis­he­ri­gen Rechts wird in An­hang 4 ge­re­gelt.

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