Verordnung des EDI
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Art. 7 Aggregationsverfahren
1 Die Aggregation der Verteilungen, die sich aus der Quantifizierung des versicherungstechnischen Risikos sowie des Marktrisikos ergeben, erfolgt unter der Annahme, dass diese beiden Risiken voneinander unabhängig sind. 2 Die Ergebnisse der Auswertung der Szenarien werden mit ihren Eintrittswahrscheinlichkeiten berücksichtigt. 3 Ausgehend von den verfügbaren Reserven zu Beginn des Jahres ergibt sich die Verteilung der möglichen Reservebestände am Jahresende unter Berücksichtigung der nach den Absätzen 1 und 2 aggregierten Risikoverteilung und abzüglich eines Betrags zur Deckung des Kreditrisikos. |