Regolamento del Tribunale federale concernente la realizzazione forzata di fondidel 23 aprile 1920 (Stato 1° gennaio 2012) |
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Art. 60
III. Chiamata ed aggiudicazione 1Ogni offerta sarà chiamata tre volte e ogni volta sarà enunciato se si tratta della prima, della seconda o della terza chiamata. L'ufficio è tenuto di proclamare deliberatario chi ha fatto l'ultima e maggiore offerta. 2Se le condizioni d'incanto prescrivono che una somma sia da pagarsi in contanti o una garanzia da fornirsi immediatamente l'aggiudicazione sarà definitiva solo dopo queste prestazioni; se esse non vengono fornite, l'incanto sarà ripreso, l'offerta immediatamente precedente chiamata di nuovo tre volte e l'aggiudicazione sarà fatta all'oblatore di questa offerta, se essa non è superata. BGE
93 III 39 () from 16. Oktober 1967
Regeste: Zwangsversteigerung von Grundstücken. 1. Ungültigkeit von Angeboten für Personen, die bei Stellung des Angebots nicht namentlich bezeichnet werden (Art. 58 Abs. 3 VZG). (Erw. 2; vgl. auch Erw. 7). 2. Fortsetzung der Steigerung im Falle, dass sich das letzte Angebot als nach Art. 58 Abs. 3 VZG ungültig erweist (entsprechende Anwendung von Art. 60 Abs. 2 VZG). (Erw. 3). 3. Befugnis des betriebenen Schuldners, an der Steigerung teilzunehmen (Erw. 4). 4. Das Betreibungsamt darf ein Angebot des Schuldners nicht übergehen, ohne ihm Gelegenheit zu geben, die Zweifel an seiner Fähigkeit zur Erfüllung der Steigerungsbedingungen zu beseitigen (Erw. 5). 5. Hat der Schuldner das Recht zur Anfechtung des Zuschlags an einen Dritten dadurch verwirkt, dass er an der vom Betreibungsamt unter Missachtung seines Angebots fortgesetzten Steigerung nicht teilnahm? (Erw. 6).
100 III 16 () from 7. August 1974
Regeste: Versteigerung eines gepfändeten Gegenstandes; Begriff der Barzahlung (Art. 129 SchKG). Sehen die Steigerungsbedingungen Barzahlung vor, so ist der Betreibungsbeamte nicht gehalten, die Steigerung zu unterbrechen, um einem Interessenten zu ermöglichen, bei einer Bank das für den Zuschlag erforderliche Geld abzuheben.
109 III 107 () from 26. Oktober 1983
Regeste: Sicherheitsleistung bei einer Steigerung; Art. 45 Abs. 1 lit. e VZG. 1. Es ist nicht bundesrechtswidrig, in den Steigerungsbedingungen für einen bestimmten Betrag Barzahlung und für den Restpreis Sicherheitsleistung vorzusehen. In diesem Falle hat der Steigerungsleiter die mit dem Zuschlag verbundenen Kosten zu schätzen und die zu verlangende Sicherheit dementsprechend anzusetzen (E. 3). 2. Bei der Beurteilung der Zahlungsfähigkeit eines Steigerers darf der Steigerungsleiter dessen Steuerkraft und die Tatsache, dass von ihm beherrschte Gesellschaften zahlungsunfähig sind, mitberücksichtigen (E. 5).
118 III 52 () from 18. November 1992
Regeste: Zuschlag eines Grundstücks an der Steigerung (Art. 258 SchK, Art. 60 VZG). Das letzte und höchste Angebot muss vom Gantleiter dreimal ausgerufen werden. Folgt auf den dritten Ausruf nicht unverzüglich ein weiteres Angebot, so hat der letzte Bieter - sofern er die Steigerungsbedingungen erfüllt - Anspruch auf den Zuschlag.
130 III 133 () from 26. Januar 2004
Regeste: Unterbrechung der Grundstücksteigerung; Art. 60 Abs. 2 und Art. 61 Abs. 1 VZG. Wird gemäss den Steigerungsbedingungen vor dem Zuschlag eine Anzahlung an die Steigerungssumme verlangt, darf die Steigerung nicht zur Beschaffung des Geldes unterbrochen werden (E. 2.3). |
