Die Einwohnerregister enthalten von jeder Person, die sich niedergelassen hat oder aufhält, mindestens die Daten zu den folgenden Identifikatoren und Merkmalen:
- a.
- Versichertennummer nach Artikel 50c des Bundesgesetzes vom 20. Dezember 194610 über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG);
- b.
- Gemeindenummer des Bundesamtes und amtlicher Gemeindename;
- c.
- Gebäudeidentifikator nach dem eidgenössischen Gebäude- und Wohnungsregister (GWR) des Bundesamtes;
- d.
- Wohnungsidentifikator nach dem GWR, Haushaltszugehörigkeit und Haushaltsart;
- e.
- amtlicher Name und die anderen in den Zivilstandsregistern beurkundeten Namen einer Person;
- f.
- alle Vornamen in der richtigen Reihenfolge;
- g.
- Wohnadresse und Zustelladresse einschliesslich Postleitzahl und Ort;
- h.
- Geburtsdatum und Geburtsort;
- i.
- Heimatorte bei Schweizerinnen und Schweizern;
- j.
- Geschlecht;
- k.
- Zivilstand;
- l.
- Zugehörigkeit zu einer öffentlich-rechtlich oder auf andere Weise vom Kanton anerkannten Religionsgemeinschaft;
- m.
- Staatsangehörigkeit;
- n.
- bei Ausländerinnen und Ausländern die Art des Ausweises;
- o.
- Niederlassung oder Aufenthalt in der Gemeinde;
- p.
- Niederlassungsgemeinde oder Aufenthaltsgemeinde;
- q.
- bei Zuzug: Datum und Herkunftsgemeinde beziehungsweise Herkunftsstaat;
- r.
- bei Wegzug: Datum und Zielgemeinde beziehungsweise Zielstaat;
- s.
- bei Umzug in der Gemeinde: Datum;
- t.
- Stimm- und Wahlrecht auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene;
- u.
- Todesdatum.