|
Art. 14 Datenübermittlung
1 Die Datenübermittlung über Sedex erfolgt verschlüsselt und in einem elektronischen Umschlag. 2 Jede Übermittlung wird protokolliert. Die übermittelten Daten können einzig von der berechtigten empfangenden Stelle gelesen werden. 3 Jede erfolgreiche Übermittlung wird von Sedex an den Absender quittiert. 4 Wird der Umschlag nicht innert eines Monats von den berechtigten Stellen in Empfang genommen, so wird er samt Inhalt gelöscht. |