Registerharmonisierungsverordnung
(RHV)

vom 21. November 2007 (Stand am 1. Januar 2022)


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Art. 14 Datenübermittlung

1 Die Da­ten­über­mitt­lung über Se­dex er­folgt ver­schlüs­selt und in ei­nem elek­tro­ni­schen Um­schlag.

2 Je­de Über­mitt­lung wird pro­to­kol­liert. Die über­mit­tel­ten Da­ten kön­nen ein­zig von der be­rech­tig­ten emp­fan­gen­den Stel­le ge­le­sen wer­den.

3 Je­de er­folg­rei­che Über­mitt­lung wird von Se­dex an den Ab­sen­der quit­tiert.

4 Wird der Um­schlag nicht in­nert ei­nes Mo­nats von den be­rech­tig­ten Stel­len in Emp­fang ge­nom­men, so wird er samt In­halt ge­löscht.

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