Registerharmonisierungsverordnung
(RHV)

vom 21. November 2007 (Stand am 1. Januar 2022)


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Art. 6 Datenaustausch zwischen den Einwohnerregistern

1 Der Da­ten­aus­tausch zwi­schen den Ein­wohn­er­re­gis­tern bei Weg- und Zu­zug er­folgt lau­fend.

2 Der in­ter­kan­to­na­le Da­ten­aus­tausch er­folgt ver­schlüs­selt.

3 Das BFS ko­or­di­niert die Vor­be­rei­tungs­ar­bei­ten zur Ein­füh­rung des Da­ten­aus­tauschs über Se­dex in Ab­spra­che mit den Kan­to­nen und dem Ver­ein eCH.

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