Raumplanungsverordnung
(RPV)

vom 28. Juni 2000 (Stand am 1. Juli 2022)


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Art. 12 Begehren um Anpassung

1 Die An­pas­sung ei­nes kan­to­na­len Richt­plans (Art. 9 Abs. 2 RPG) kann von den Nach­bar­kan­to­nen beim Kan­ton und von den Bun­des­stel­len über das De­par­te­ment ver­langt wer­den.

2 Ent­spricht der Kan­ton dem Be­geh­ren, so wird das Ver­fah­ren für die Ge­neh­mi­gung durch­ge­führt; lehnt er ab, so be­an­tragt das UVEK dem Bun­des­rat, ei­ne Ei­ni­gungs­ver­hand­lung an­zu­ord­nen (Art. 12 RPG).

BGE

114 IA 371 () from 20. Dezember 1988
Regeste: Gemeindeautonomie; Zonenplanänderung (Art. 15 RPG); Prüfungsbefugnis der Genehmigungsbehörde, Interessenabwägung. 1. Grundsätze (E. 2). 2. Umfang der Rechtmässigkeitsprüfung bei der Genehmigung einer kommunalen Zonenplanänderung (E. 4). 3. Im Rahmen der bei Raumplanungsmassnahmen vorzunehmenden umfassenden Interessenabwägung ist auch das Gebot der Erhaltung genügender Fruchtfolgeflächen zu berücksichtigen (E. 5).

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