Raumplanungsverordnung
(RPV)

vom 28. Juni 2000 (Stand am 1. Juli 2022)


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Art. 13 Begehren um Bereinigung

1 Der Kan­ton, die Nach­bar­kan­to­ne und die Bun­des­stel­len kön­nen je­der­zeit beim UVEK das Be­rei­ni­gungs­ver­fah­ren (Art. 7 Abs. 2 und 12 RPG) ver­lan­gen.

2 Das UVEK lei­tet das Be­geh­ren an den Bun­des­rat wei­ter und be­an­tragt, wer an der Ei­ni­gungs­ver­hand­lung teil­neh­men soll und wie vor­zu­ge­hen ist.

3 Kommt kei­ne Ei­ni­gung zu­stan­de, so stellt das UVEK dem Bun­des­rat An­trag zum Ent­scheid (Art. 12 Abs. 3 RPG).

BGE

114 IA 371 () from 20. Dezember 1988
Regeste: Gemeindeautonomie; Zonenplanänderung (Art. 15 RPG); Prüfungsbefugnis der Genehmigungsbehörde, Interessenabwägung. 1. Grundsätze (E. 2). 2. Umfang der Rechtmässigkeitsprüfung bei der Genehmigung einer kommunalen Zonenplanänderung (E. 4). 3. Im Rahmen der bei Raumplanungsmassnahmen vorzunehmenden umfassenden Interessenabwägung ist auch das Gebot der Erhaltung genügender Fruchtfolgeflächen zu berücksichtigen (E. 5).

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