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Art. 17 Erarbeitung und Anpassung
1 Die zuständige Bundesstelle erarbeitet die Konzepte und Sachpläne, deren Anpassungen und die nötigen Grundlagen in enger Zusammenarbeit mit dem ARE. Sie berücksichtigt dabei die Richtplanung der Kantone. 2 Das ARE vermittelt bei räumlichen Konflikten zwischen den Bundesstellen sowie zwischen Bund und Kantonen. Es stellt zuhanden des antragstellenden UVEK fest, ob die Voraussetzungen erfüllt sind, um die Planung als Konzept oder Sachplan im Sinne von Artikel 13 RPG verabschieden zu können. 3 Die zuständige Bundesstelle und das ARE stellen die für die Konzept- und Sachplanarbeiten erforderlichen finanziellen und personellen Mittel nach einem im Einzelfall festzulegenden Verteilschlüssel gemeinsam bereit. 4 Haben sich die Verhältnisse geändert, stellen sich neue Aufgaben oder ist eine gesamthaft bessere Lösung möglich, so werden die Konzepte und Sachpläne überprüft und nötigenfalls gesamthaft überarbeitet oder angepasst. BGE
118 IB 335 () from 8. September 1992
Regeste: Baubewilligung für Forstmagazin mit Diensträumen in der Forstwirtschaftszone; Zulässigkeit der Verwaltungsgerichtsbeschwerde. 1. Stellt sich die Frage einer Ausnahmebewilligung gemäss Art. 24 RPG, so ist das Verhältnis zwischen Bauvorhaben und massgeblicher Nutzungszone im verwaltungsgerichtlichen Verfahren zu prüfen (E. 1a). 2. Beurteilung der Zonenkonformität forstlicher Bauten und Anlagen im Waldareal (E. 2). 3. Zonenkonforme Bauten im Wald bedürfen einer Bewilligung im Sinne von Art. 22 RPG, während zonenwidrige Bauten im Wald nur gestützt auf eine Ausnahmebewilligung nach Art. 24 RPG errichtet werden dürfen (E. 2).
120 IA 56 () from 31. Januar 1994
Regeste: Art. 84 Abs. 1 lit. a OG, Art. 13 RPG, Art. 20 RPV; Rechtsnatur der kantonalen Pläne betreffend Fruchtfolgeflächen. Der Genfer Plan zur Sicherung der Fruchtfolgeflächen (vgl. Art. 20 RPV) ist kein Nutzungsplan im Sinne der Art. 14 ff. RPG. Er kann somit grundsätzlich nicht mit staatsrechtlicher Beschwerde wegen Verletzung verfassungsmässiger Rechte im Sinne von Art. 84 Abs. 1 lit. a OG angefochten werden (E. 3).
139 II 499 (1C_175/2013) from 11. September 2013
Regeste: a Plangenehmigungsverfügung für eine 380/220/132/65 kV-Hochspannungsleitung zwischen Bitsch/Massaboden-Filet/Mörel-Ulrichen (Gommerleitung). |