Raumplanungsverordnung
(RPV)

vom 28. Juni 2000 (Stand am 1. Juli 2022)


Open article in different language:  FR  |  IT
Art. 31 Übersicht über den Stand der Erschliessung

1 Für die Er­fül­lung sei­ner Er­schlies­sungs­auf­ga­ben nach Bun­des­recht und kan­to­na­lem Recht er­stellt das Ge­mein­we­sen ei­ne Über­sicht über den Stand der Er­schlies­sung.

2 Die Über­sicht zeigt die Tei­le der Bau­zo­ne, die auf Grund ab­ge­schlos­se­ner Pla­nung und Er­schlies­sung bau­reif sind oder bei ziel­stre­bi­ger Wei­ter­füh­rung der bis­her er­brach­ten Leis­tun­gen vor­aus­sicht­lich in­nert fünf Jah­ren bau­reif ge­macht wer­den kön­nen.

3 Das Ge­mein­we­sen ver­folgt die bau­li­che Ent­wick­lung, stellt die Nut­zungs­re­ser­ven im weit­ge­hend über­bau­ten Ge­biet fest und führt die Über­sicht nach.

4 Die Über­sicht kann von je­der Per­son ein­ge­se­hen wer­den.

BGE

142 II 100 (1C_139/2015 und andere) from 16. März 2016
Regeste: Baubewilligungen in lärmbelasteten Gebieten (Art. 22 USG, Art. 31, 32 und 39 Abs. 1 LSV); "Lüftungsfensterpraxis"; Koordination mit der Raumplanung (Art. 1 Abs. 2 lit. abis, Art. 3 Abs. 3 lit. abis und Art. 8a Abs. 1 lit. c und e RPG). Unabhängig von bestehenden Erschliessungs- oder Sondernutzungsvorschriften ist im Baubewilligungsverfahren stets zu prüfen, ob die Immissionsgrenzwerte an allen im Baugesuch vorgesehenen lärmempfindlichen Räumen eingehalten werden (Art. 22 USG; E. 2). Nach der sogenannten Lüftungsfensterpraxis genügt es, wenn die Immissionsgrenzwerte nicht an allen, sondern mindestens an einem (zum Lüften geeignetem) Fenster jedes lärmempfindlichen Raums eingehalten werden; Meinungsstand und bisherige Rechtsprechung (E. 3). Die "Lüftungsfensterpraxis" widerspricht dem geltenden Umweltschutzrecht (E. 4), insbesondere würde dadurch der vom Gesetzgeber gewollte Gesundheitsschutz ausgehöhlt (E. 4.4 und 4.5). Wichtigen Anliegen der Raumplanung, namentlich der Siedlungsverdichtung und -entwicklung nach innen, kann auf dem Wege der Ausnahmebewilligung Rechnung getragen werden (Art. 31 Abs. 2 LSV; E. 4.6).

Diese Seite ist durch reCAPTCHA geschützt und die Google Datenschutzrichtlinie und Nutzungsbedingungen gelten.

Feedback
Laden