Verordnung
über die Beförderung gefährlicher Güter
mit Eisenbahnen und Seilbahnen
(RSD)

vom 31. Oktober 2012 (Stand am 1. Januar 2021)


Open article in different language:  FR  |  IT
Art. 13 Inkrafttreten

Die­se Ver­ord­nung tritt am 1. Ja­nu­ar 2013 in Kraft.

Diese Seite ist durch reCAPTCHA geschützt und die Google Datenschutzrichtlinie und Nutzungsbedingungen gelten.

Feedback
Laden